Rechtliches

Gemäß HeilMWerbG § 3 ist darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit meiner Angebote wissenschaftlich nicht bewiesen sind. Ich darf weder ein Heilversprechen noch eine Garantie abgeben. Doch ich garantiere, dass ich Ihnen all mein Wissen und Können zur Verfügung stelle.
Als Geistheiler/Spiritueller Heiler, der keinem anerkannten Heilberuf angehört und insbesondere nicht als Heilpraktiker zugelassen ist, verpflichtet mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu, auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen, bevor Sie Behandlungen oder Ausbildungen bei mir beginnen:

Geistiges Heilen dient zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. 
Bei meinen Angeboten handelt es sich nicht um Behandlungen im medizinischen Sinne.
Ich erstelle keine Diagnosen, mache keine Aussagen zu Krankheiten, gebe weder medizinische Ratschläge, noch gebe ich Heilversprechen ab.
Nur Menschen die Heilerlaubnis haben (Ärzte, psychologische Therapeuten) dürfen Linderung und Heilung der Beschwerden in Aussicht stellen.
Die Sitzungen/Behandlung und Ausbildungen bei mir, ersetzen nicht den Besuch eines Arztes, Heilpraktikers oder Therapeuten.
Ärztliche Maßnahmen kann und will ich nicht ersetzen. Denn ich arbeite nicht in Konkurrenz zu ihnen, sondern komplementär, d.h. ergänzend.
Dies bedeutet, ich kann und werde Sie keinesfalls veranlassen, ärztliche Konsultationen / Behandlungen hinauszuzögern oder zu unterlassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ich empfehle Ihnen keine Arzneimittel und enthalte mich jeglichen Ratschlags, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet.